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Munitionsbergung
Bei einer Munitionsbergung werden festgestellte Kampfmittel oder kampfmittelverdächtige Gegenstände fachgerecht freigelegt, beurteilt und gesichert. Ziel ist es, Gefahren für Personen, Bauarbeiten und die Umgebung frühzeitig zu erkennen und kontrolliert zu beseitigen.
Der Ablauf beginnt in der Regel mit der Auswertung der vorhandenen Verdachtspunkte und der Festlegung des Arbeitsbereichs. Anschließend wird der Bereich durch eine fachtechnische Aufsicht begleitet. Verdächtige Objekte werden vorsichtig lokalisiert und unter kontrollierten Bedingungen freigelegt. Dabei kommen je nach Erfordernis geeignete Sondier-, Vermessungs- und Dokumentationsverfahren zum Einsatz.
Wird Munition oder ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand festgestellt, erfolgt eine fachliche Bewertung. Die weitere Behandlung, Sicherung, Entschärfung, der Abtransport oder die Vernichtung erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Stellen beziehungsweise den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Nach Abschluss der Arbeiten wird der bearbeitete Bereich dokumentiert und – soweit möglich – für die vorgesehenen Erd- oder Bauarbeiten freigegeben.
Eine Munitionsbergung dient damit nicht nur der reinen Entfernung von Kampfmitteln, sondern vor allem der rechtssicheren, strukturierten und nachvollziehbaren Gefahrenabwehr im Baugrund.

